An der Abendschule kann ein Schulabschluss nachgeholt werden, der nicht durch den Besuch einer allgemeinbildenden Schule erreicht wurde.
Abendschulen sind Einrichtungen des zweiten Bildungswegs, also der Erwachsenenbildung. Auf dem ersten Bildungsweg kann ein Schulabschluss durch den Besuch einer allgemeinbildenden Schule (Regelschule) erreicht werden. Wer dort keinen Abschluss gemacht hat, kann ihn an einer Abendschule nachholen. Der Unterricht findet abends und oft auch am Wochenende statt.
Abendschüler müssen in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein und die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland. An manchen Abendschulen können sich auch Minderjährige mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten anmelden. Man kann zwischen drei Arten von Abendschulen wählen. Die Bezeichnung der jeweiligen Schulart kann je nach Bundesland unterschiedlich sein.
Die Abendhauptschule dauert ein Jahr beziehungsweise zwei Schulhalbjahre, auch Semester genannt, und bereitet auf den Hauptschulabschluss vor. Die Abendrealschule dauert zwei Jahre beziehungsweise vier Semester und bereitet auf den Realschulabschluss vor. Das Abendgymnasium dauert drei bis vier Jahre beziehungsweise sechs bis acht Semester und bereitet auf die Abiturprüfung vor. In der Regel müssen die Schüler eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder seit mindestens drei Jahren berufstätig sein.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016