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Ärztliche Untersuchungen

Ärztliche Untersuchungen stellen sicher, dass Jugendliche gesund genug für eine Berufsausbildung oder eine Beschäftigung sind.
Wer arbeitet, sollte gesund ein. Dies gilt besonders für Jugendliche. Darum müssen sich Minderjährige ärztlich untersuchen lassen, bevor sie mit einer Ausbildung oder erstmals mit einer Beschäftigung beginnen, die nicht geringfügig ist. Das schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz vor. Mit den Untersuchungen wird vor allem geprüft, ob bestimmt Tätigkeiten die Gesundheit gefährden können.

Für die Untersuchungen gilt:

Alle Untersuchungen sind kostenlos.
Der Arzt kann frei gewählt werden.
Der Arbeitgeber muss den Jugendlichen für die Untersuchungen freigeben.
Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der von der Gemeinde- oder Kreisverwaltung ausgestellt wird.
ERSTUNTERSUCHUNG
Sie muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Antritt der Berufsausbildung oder der Beschäftigung stattfinden. Der Arbeitgeber darf einen Jugendlichen unter 18 Jahren nur beschäftigen, wenn ihm über die Untersuchung eine Bescheinigung vorgelegt wird.

NACHUNTERSUCHUNGEN
Innerhalb der letzten drei Monate des ersten Beschäftigungsjahres muss eine erste Nachuntersuchung stattfinden. Der Arbeitgeber muss den Jugendlichen auf diesen Termin hinweisen. Nach Ablauf jedes weiteren Jahres können Jugendliche sich freiwillig ärztlich untersuchen lassen.

AUSSERORDENTLICHE NACHUNTERSUCHUNG/ERGÄNZUNGSUNTERSUCHUN
Außerordentliche Nachuntersuchungen sind notwendig, wenn ein Jugendlicher gesundheitlich angeschlagen ist, wenn die gesundheitlichen Folgern der Tätigkeit nicht absehbar sind oder wenn der Jugendliche hinter dem allgemeinen Entwicklungsstand zurückgeblieben ist. Wenn der Arzt zur Beurteilung noch einen Arzt einschalten muss, folgen Ergänzungsuntersuchungen.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016