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Altersvorsorge

Auszubildende und Arbeitnehmer können mit der betrieblichen Altersvorsorge ihre zukünftige Rente aufbessern.
Die Beiträge zum Aufbau einer Betriebsrente können vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer allein oder von beiden gemeinsam gezahlt werden. Der Arbeitnehmer leistet seine Beiträge entweder durch Entgeltumwandlung oder durch direkte Eigenbeiträge.

Entgeltumwandlung bedeutet, dass der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Arbeitsentgelts verzichtet. Damit wird vom Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge aufgebaut. Hierbei können Steuern und Sozialabgaben gespart werden. Alle Arbeitnehmer und Auszubildenden haben einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung.

Es gibt fünf verschiedene Möglichkeiten, Geld für die betriebliche Altersvorsorge anzulegen: als Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage oder über eine Unterstützungskasse.

TIPP
Ausführliche Informationen bieten die kostenlose Broschüre „Zusätzliche Altersvorsorge“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, erhältlich unter www.bmas.de.

PRIVATE ALTERSVORSORGE
Wer im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten will, sollte die gesetzliche Rente ergänzen, zum Beispiel durch private Altersvorsorge.

In Deutschland steigt die Zahl der älteren Menschen. Gleichzeitig werden immer weniger Kinder geboren. Um die Folgen dieser demografischen Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung generationengerecht auf Jung und Alt zu verteilen, sind Obergrenzen für die Beitragshöhe festgelegt worden. Außerdem gibt es ein Mindestsicherungsniveau, also eine Untergrenze beim Rentenniveau. Wer auch im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten will, muss sich frühzeitig um eine zusätzliche private und, soweit möglich, betriebliche Altersvorsorge kümmern und selbst Kapital ansparen.

Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit der sogenannten Riester-Rente: Mit dieser Rente können alle vorsorgen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, also auch Auszubildende. Wer 4 Prozent seines Bruttoeinkommens für die Riester-Rente aufwendet, erhält den höchsten Fördersatz. Darüber hinaus können auch Steuern gespart werden. Die Riester-Rente lohnt sich vor allem bei kleineren Einkommen.

Staatlich unterstützt wird auch die private Basis-Rente. Die Basis-Rente wird steuerlich begünstigt und garantiert eine feste Verzinsung sowie eine lebenslange Rente. Eine Besonderheit sind die veränderlichen Beitragszahlungen: Wenn das Einkommen schwankt, kann man die Höhe der Beiträge anpassen.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016