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Arbeit

Arbeit ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben durch eigenes Einkommen und ist das beste Mittel gegen Armut und Hilfsbedürftigkeit.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung bietet eine gute Grundlage für die Aufnahme einer Arbeitsstelle. Der erste Schritt vor Beginn einer geregelten Arbeit ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags. Wichtige Inhalte dieses Vertrags sind Art und Umfang der zu leistenden Arbeit, Arbeitsentgelt, Arbeitsort und Arbeitszeit. Der Inhalt des Arbeitsvertrags kann grundsätzlich frei von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestaltet werden. Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Gesetze schützen den Arbeitnehmer aber vor unerlaubten Regeln im Arbeitsvertrag. Es gibt zum Beispiel Vorschriften zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, zum Urlaub, zum Kündigungsschutz und zum Arbeitsschutz. Außerdem gilt seit 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn.

Tarifverträge werden von den Tarifvertragsparteien vereinbart: Gewerkschaften, die sich für Arbeitnehmer einsetzen, und Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber. Sie legen in Tarifverhandlungen verbindliche Regeln für ganze Branchen oder Regionen und alle dazugehörigen Arbeitnehmer fest. Tarifverträge enthalten zum Beispiel Bestimmungen über die Höhe der Löhne, Arbeitszeiten oder Urlaub.

Ein Arbeitsvertrag kann wie jeder andere Vertrag gekündigt werden. Dafür gibt es gesetzliche Vorschriften und bestimmte Fristen, die im Gesetz festgelegt oder in Tarifverträgen oder im Arbeitsvertrag vereinbart sind. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016