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Arbeitgeber

Arbeitgeber ist, wer andere Menschen beschäftigt und sie für ihre Arbeit bezahlt.
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Arbeitgeber können sein:

natürliche Personen, zum Beispiel eine Privatperson oder ein Freiberufler
juristische Personen des privaten Rechts, zum Beispiel eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG)
juristische Personen des öffentlichen Rechts, zum Beispiel eine Gemeindeverwaltung
eine Personenhandelsgesellschaft, zum Beispiel eine Kommanditgesellschaft (KG)
nicht rechtsfähige Personenverbande, zum Beispiel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016