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Arbeitgeberverbände

Arbeitgeberverbände treten für die Interessen der Arbeitgeber ein und verhandeln mit Gewerkschaften über Tarifverträge.
Arbeitgeber können sich zu Interessenverbänden, also zu Gruppen mit gleichen Zielen, zusammenschließen. Das Recht dazu, die sogenannte Koalitionsfreiheit, wird im Grundgesetz garantiert.

Die Arbeitgeberverbände sind fachlich und regional gegliedert. 50 Bundesfachverbände und 14 Landesvereinigungen sind unter dem Dach der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) organisiert.

Im Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) haben sich 40 Wirtschaftsverbände zusammengeschlossen (Stand 2016). Tarifpartner der Arbeitgeberverbände sind die Arbeitnehmerverbände, die Gewerkschaften.

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften dürfen im Tarifvertrag eigenständig und ohne staatliche Einflussnahme Regeln zu Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen aufstellen. Dies wird Tarifautonomie genannt. In Tarifverhandlungen werden Tarifverträge ausgehandelt. Sie gelten für ganze Branchen oder Regionen und alle dazugehörigen Arbeitnehmer.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016