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Arbeitsförderung

Die Arbeitsagenturen helfen bei der Suche nach Arbeit oder einer Berufsausbildung.
Das Arbeitsförderungsrecht regelt, wie die Arbeitsagenturen Ausbildung- und Arbeitsuchende unterstützen können. Die Förderleistungen werden im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) beschrieben. Ziel der Arbeitsförderung ist es, möglichst vielen Menschen zu einer Arbeit zu verhelfen. Offene Stellen sollen schnell besetzt werden, und auch benachteiligte Menschen sollen Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten.

Die Arbeitsagenturen können zum Beispiel durch folgende Maßnahmen unterstützen:

Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung
Berufsberatung
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Gründungszuschuss an Menschen, die sich selbstständig machen
Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber
Zahlung von Kurzarbeitergeld an Arbeitgeber, um bei einem Arbeitsausfall Entlassungen von Arbeitnehmern zu vermeiden
Förderhilfen für benachteiligte Jugendliche und Menschen mit Behinderungen
Finanziert werden diese Leistungen vor allem durch Beiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Wenn es bei der Arbeitsförderung größere Probleme mit der Arbeitsagentur gibt, dann kann man sich an das Sozialgericht wenden. Dieses entscheidet, wie die Streitigkeit geklärt wird.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016