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Arbeitsgelegenheiten

Arbeitsgelegenheiten sollen langzeitarbeitslosen Menschen helfen, wieder am Arbeitsleben teilzunehmen.
Menschen, die Arbeitslosengeld II erhalten und keine Arbeit finden, können Arbeitsgelegenheiten angeboten werden. Diese werden umgangssprachlich Ein-Euro-Jobs genannt. Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sein, das heißt, sie dürfen normale Arbeitsplätze nicht verdrängen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Hilfen in Sportvereinen oder um unterstützende Arbeiten in Seniorenheimen handeln. Arbeitsgelegenheiten helfen, durch regelmäßige Tätigkeit die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und sich so für einen neuen Arbeitsplatz zu qualifizieren.

Wer an einer Arbeitsgelegenheit teilnimmt, bekommt zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung. Diese beträgt in der Regel zwischen einem und zwei Euro pro Arbeitsstunde. Das örtliche Jobcenter entscheidet über Dauer und Inhalte einer Arbeitsgelegenheit. Sie ist kein reguläres Arbeitsverhältnis, man erhält also keinen Arbeitsvertrag. Einem Arbeitslosen, der eine Arbeitsgelegenheit ohne wichtigen Grund ablehnt, kann das Arbeitslosengeld II gekürzt werden.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016