Wenn es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Problemen kommt, dann kann das Arbeitsgericht die Streitigkeit klären.
Bei einem Gerichtsverfahren müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihren Anwalt selbst bezahlen. Wenn der Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, dann übernimmt diese die Anwaltskosten. Der Verlierer des Prozesses muss die Gerichtskosten tragen.
Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts kann man unter bestimmten Voraussetzungen Berufung einlegen. Bei einer Berufung wird das Urteil durch ein übergeordnetes Gericht überprüft und unter Umständen geändert. Nach dem Arbeitsgericht entscheidet das Landesarbeitsgericht über den Fall. In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung kann gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werden.
Die Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern meist kostenfreie Beratung und Rechtsschutz in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts an. Sie vertreten sie gegenüber dem Arbeitgeber und übernehmen die anfallenden Kosten der Verfahren – vorausgesetzt, der Rechtsstreit hat gut Chancen, gewonnen zu werden. Der Rechtschutz ist eine freiwillige Mitgliederleistung.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016