Die Arbeitsagenturen zahlen Arbeitslosengeld an Menschen, die ihre Arbeit verloren haben und eine neue Beschäftigung suchen.
Anspruch auf Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung hat,
wer arbeitslos ist,
sich persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet hat,
in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, also Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat.
ARBEITSLOSENGELD II (ALG II)
Arbeitslosengeld II ist eine Grundsicherung für Hilfebedürftige, die arbeiten können, aber keine Arbeit finden.
Mit dem ALG II, der Grundsicherung für Arbeitssuchende, können Menschen, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, ihren Lebensunterhalt bestreiten und am kulturellen Leben teilhaben. Zusätzlich helfen ihnen die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und spezielle Beratungsangebote, wieder bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten.
Den Antrag stellt man im örtlichen Jobcenter. Es ist Ansprechpartner für alle Fragen, zahlt das Geld aus und erbringt weitere Hilfen. Die Geldleistung wird am Anfang des Monats gezahlt und in der Regel für jeweils sechs Monate bewilligt. Danach muss erneut ein Antrag gestellt werden.
Leistungsberechtigt sind Menschen ab 15 Jahren, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Erwerbsfähig ist, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie nicht bestreiten kann - weder mit dem eigenen Geld, noch mit der eigenen Arbeitskraft oder der Hilfe anderer.
Jugendliche unter 25 Jahren werden gezielt gefördert. Ihnen soll so schnell wie möglich eine Berufsausbildung, eine Arbeit, eine berufliche Weiterbildung, ein Praktikum oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme vermittelt werden. Persönliche Ansprechpartner finden sie im örtlichen Jobcenter. Jugendliche unter 15 Jahren sind noch nicht erwerbsfähig und können Sozialgeld beantragen.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016