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Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz sichert Arbeitnehmer gegen Gefahren ab und schützt sie vor arbeitsbedingten Krankheiten.
Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz. Es verpflichtet den Arbeitgeber, seine Mitarbeiter vor Gefahren an Maschinen, Geräten und Anlagen zu schützen. In gefährlichen Arbeitsbereichen muss der Arbeitgeber besondere Sicherheitsvorkehrungen treffen. Außerdem muss er die Beschäftigten über Risiken aufklären. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes hinzuziehen. Dieser achtet auf die Einhaltung der Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016