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Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeit zu leisten. Der Arbeitgeber muss dafür ein Arbeitsentgelt zahlen. Diese Verpflichtungen werden meistens in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten, aber ein mündlicher Vertrag ist rechtlich auch erlaubt.

Wenn der Arbeitsvertrag mündlich geschlossen wurde oder ein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht alle Angaben enthält, dann muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis über die Arbeitsbedingungen nachreichen – spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses. Dieser Nachweis muss vom Arbeitgeber unterschrieben und alle Angaben enthalten, die auch in einem regulärem Arbeitsvertrag zu finden sind. Arbeitnehmern, die für höchstens einen Monat eingestellt werden, muss der Arbeitgeber keinen Nachweis ausstellen.

Wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern, dann muss der Arbeitgeber das dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach der Änderung schriftlich mitteilen. Er muss den Arbeitnehmer aber nicht informieren, wenn sich gesetzliche Vorschriften, Tarifverträge und ähnliche Regelungen ändern.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Wenn es zu Streitigkeiten über das Arbeitsverhältnis kommt, dann kann das Arbeitsgericht die Auseinandersetzung klären.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016