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Arbeitsvermittlung/Ausbildungsvermittlung

Die Arbeitsagentur und private Arbeitsvermittler können bei der Suche nach einer Berufsausbildung oder einer Arbeit helfen.
Die Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen ist eine wichtige Aufgabe der Arbeitsagentur. Jeder kann sich dort kostenlos beraten lassen. Das Arbeitsförderungsgesetz regelt, wie die Arbeitsagenturen Ausbildung- und Arbeitssuchende unterstützen können. Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Arbeitslosengeld II erhalten, übernimmt das Jobcenter die Arbeits- und Ausbildungsvermittlung. Das Jobcenter hat auch die Möglichkeit, die Arbeitsagentur mit der Ausbildungsvermittlung zu beauftragen.

Private Arbeitsvermittler können ebenfalls bei der Suche nach einer Ausbildungs- oder einer Arbeitsstelle helfen. Ihre Beratung kann vom Arbeitgeber, aber auch vom Arbeitsuchenden bezahlt werden. Von einem Ausbildungssuchenden darf dafür kein Geld verlangt werden.

Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose können unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten. Damit können sie kostenlos einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen. Der Gutschein kann nicht für die Vermittlung in Ausbildung eingesetzt werden.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016