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Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen einen Arbeitsvertrag, damit beide ihre Rechte und Pflichten kennen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für den Arbeitgeber zu arbeiten. Der Arbeitgeber zahlt ihm dafür ein Arbeitsentgelt.

Ein Arbeitsvertrag sollte am besten schriftlich festgehalten werden. Es ist aber auch ein mündlicher Vertrag möglich. Dann muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aber spätestens einen Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses einen unterschriebenen Nachweis über die Arbeitsbedingungen nachreichen.

Ein Arbeitsvertrag muss folgende Punkte beinhalten:

Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Verträgen auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses
Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
Arbeitszeit
Arbeitsort
Zusammensetzung, Höhe und Zahlungszeitpunkt des Arbeitsentgelts (einschließlich eventueller Zulagen, Prämien, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld)
Dauer des jährlichen Urlaubs
Kündigungsfristen
Angaben zu tarifverträglichen oder betrieblichen Regelungen, die für das Arbeitsverhältnis gelten
BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG
Bei befristeten Arbeitsverträgen ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses zeitlich begrenzt.

Ein befristeter Arbeitsvertrag liegt vor, wenn die Beschäftigungsdauer entweder kalendermäßig bestimmt ist (zum Beispiel „von … bis …“ oder „für die Dauer von sechs Monaten“) oder sich aus dem Zweck der Arbeitsleistung ergibt (zum Beispiel „bis zum Ende der Erdbeerernte“).

Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist nur wirksam, wenn sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich vereinbart wird. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet ohne Kündigung mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit oder mit dem Erreichen des Zwecks.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016