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Assistierte Ausbildung

Benachteiligte Jugendliche, die bisher noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, können an einer assistierten Ausbildung teilnehmen.
Die Agentur für Arbeit kann förderbedürftige junge Menschen mit deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) durch Maßnahmen der assistierten Ausbildung unterstützen.

Ziel ist es, das Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren und dadurch einen Ausbildungsabbruch zu verhindern. Die Auszubildenden werden durch Sozialpädagogen, Lehrkräfte und Ausbildungsbegleiter unterstützt und erhalten Förderunterricht. Auch regelmäßige Gespräche mit dem Ausbilder, Berufsschullehrern und gegebenenfalls den Eltern gehören dazu. Während der ausbildungsbegleitenden Phase zahlt der Ausbildungsbetrieb dem Teilnehmenden die Ausbildungsvergütung. Die Kosten für die Unterstützung durch Sozialpädagogen, Lehrkräfte und Ausbildungsbegleiter werden von der Agentur für Arbeit oder das Jobcenter getragen.

Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten, um Beispiel Bewerbungstrainings und berufspraktische Erprobungen. In Abstimmung mit der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter wird eine Ausbildungsstellenakquise durchgeführt. Zusätzlich werden die Teilnehmenden und die Betriebe bei Formalitäten vor und beim Vertragsschluss unterstützt. Ist eine ausbildungsvorbereitende Phase vorgeschaltet, hat der Teilnehmende Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016