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Ausbildender

Der Ausbildende ist ein Arbeitgeber, der einen anderen Menschen zur Berufsausbildung einstellt.
Der Ausbildende kann eine natürliche Person sein, zum Beispiel ein Kaufmann im Einzelhandel, oder eine juristische Person, zum Beispiel eine Aktiengesellschaft (AG). Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden muss ein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Der Ausbildende kann selbst ausbilden, er kann aber auch einen Ausbilder damit beauftragen. Dies ist in größeren Unternehmen meistens der Fall.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016