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Ausbilder

Der Ausbilder ist im Unternehmen für die Berufsausbildung zuständig.
Ein Ausbilder muss persönlich und fachlich für die Betreuung der Auszubildenden geeignet sein. Persönlich geeignet ist der Ausbilder, wenn er nicht vorbestraft ist. Fachlich geeignet ist er, wenn er selbst eine Berufsausbildung in dem jeweiligen Berufsfeld hat. Darüber hinaus muss er ausreichende Berufserfahrung besitzen.

In der Ausbilder-Eignungsverordnung steht, welche berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten ein Ausbilder zusätzlich haben muss. Dazu gehört unter anderem die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung. Die Prüfung zum Ausbilder besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Zuständig für die Prüfung sind die Kammern, zum Beispiel die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016