Die meisten Auszubildenden durchlaufen eine praktische und theoretische Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.
Der praktische Teil der Ausbildung findet im Betrieb statt. Der begleitende theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Da das Lernen also zweigeteilt ist, spricht man von einer dualen Ausbildung.
ZIELE DER DUALEN AUSBILDUNG
Die Ausbildungsordnung regelt, was Auszubildende zu welcher Zeit im Betrieb lernen sollen. Sie stellt sicher, dass alle Auszubildenden eine einheitliche und sinnvolle Ausbildung erhalten. Der Ausbildende, also der Arbeitgeber, muss einen Ausbildungsplan erstellen, der den Ablauf und die Lernziele der Ausbildung festlegt. Manchmal kann ein Betrieb nicht alle nötigen Ausbildungsinhalte vermitteln, zum Beispiel weil er nur auf bestimmte Tätigkeiten spezialisiert ist. Dann findet ein Teil der Ausbildung in überbetrieblichen Berufsbildungsstatten oder Ausbildungsverbunden statt.
Die duale Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen findet ungefähr zu 60 Prozent im Betrieb und zu 40 Prozent in der Berufsschule statt. Die Lehrpläne bestimmen, was in der Berufsschule in welcher Zeit gelernt werden soll. Sie werden parallel zu den Ausbildungsordnungen entwickelt und mit diesen abgestimmt. Jugendliche, die eine gestufte Ausbildung absolvieren, können innerhalb von drei Jahren zwei vollwertige Berufsabschlusse erwerben: Die erste Stufe endet nach zwei Jahren mit einem anerkannten Ausbildungsabschluss. Danach kann man die Berufsausbildung in der zweiten Stufe fortsetzen und einen zweiten anerkannten Ausbildungsabschluss erwerben. Die Erstausbildung wird also auf die zweite Ausbildung angerechnet – darum nennt man diese Art der Ausbildung auch Anrechnungsmodell.
VOR DER AUSBILDUNG
Das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung schreiben vor, dass der Auszubildende und der Ausbildende vor Ausbildungsbeginn einen Berufsausbildungsvertrag abschließen müssen. Der Arbeitgeber muss den unterzeichneten Ausbildungsvertrag bei der Industrie- und Handelskammer beziehungsweise der Handwerkskammer vorlegen, überprüfen und registrieren lassen. Jeder Jugendliche muss außerdem vor Ausbildungsbeginn zu einer ärztlichen Untersuchung.
Alle Auszubildenden sind in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung pflichtversichert. Die Anmeldung erledigt der Arbeitgeber. Außerdem muss jeder Auszubildende eine Krankenkasse wählen, bei der er gesetzlich kranken- und pflegeversichert sein möchte. Die Krankenkasse beantragt für den Auszubildenden eine Versicherungsnummer, die für die Rentenversicherung notwendig ist. Die Sozialversicherungsbeiträge werden automatisch von der Ausbildungsvergütung abgezogen und an die jeweiligen Träger überwiesen.
Ebenso ist es bei den Steuern. Alle Daten, die früher auf einer Lohnsteuerkarte eingetragen wurden, werden heute elektronisch erfasst. Auszubildende müssen dem Arbeitgeber lediglich ihre Identifikationsnummer (Steuer-ID), ihr Geburtsdatum und ihre Religionszugehörigkeit mitteilen. Der Arbeitgeber erledigt dann den Antrag bei der Finanzbehörde, errechnet anhand der Steuerklasse die Lohnsteuer, zieht sie von der Ausbildungsvergütung ab und überweist sie an das zuständige Finanzamt.
WÄHREND DER AUSBILDUNG
Im Berufsbildungsgesetz steht, welche Rechte und Pflichten Auszubildende und Ausbildende haben:
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden die Lerninhalte vermitteln, damit dieser seine Ausbildung erfolgreich abschließen kann. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auszubildende, die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erlernen.
Ausbildungsmittel wie Werkzeuge oder Werkstoffe müssen vom Ausbildenden kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Der Auszubildende muss für den Unterricht in der Berufsschule freigestellt werden. Er ist verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen.
Der Auszubildende muss den Anweisungen des Ausbilders folgen und die Betriebsordnung einhalten. Er darf nur Aufgaben übertragen bekommen, die dem Ausbildungszweck dienen.
Der Auszubildende ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schweigen und den Arbeitsschutz einzuhalten.
ABSCHLUSS DER AUSBILDUNG
Die Ausbildung ist abgeschlossen, wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung bestanden hat. Wenn er die Prüfung nicht besteht, kann er sie zweimal wiederholen. Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich dann bis zur wiederholten Prüfung. Die Verlängerung darf aber höchstens ein Jahr betragen. Am Ende der Berufsausbildung hat jeder Auszubildende Anspruch auf ein Zeugnis.
TIPP
Die kostenlose Broschüre „Ausbildung und Beruf. Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung“ is erhältlich beim Bundesministerium für Bildung und Forschung unter www.bmbf.de.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016