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Ausbildungsbegleitende Hilfen

Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen soll förderungsbedürftigen jungen Menschen eine betriebliche Berufsausbildung ermöglicht werden.
Förderungsbedürftig sind Auszubildende, die ohne die Förderung eine Berufsausbildung beziehungsweise Einstiegsqualifizierung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden könnten. Es besteht auch die Möglichkeit eine Zweitausbildung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen zu fördern, wenn diese zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.

Für junge Menschen in einer Einstiegsqualifizierung sollen ausbildungsbegleitende Hilfen den erfolgreichen Abschluss der Einstiegsqualifizierung ermöglichen und die Chancen auf einen Übergang in eine anschließende Berufsausbildung verbessern.

Hilfestellung gibt es bei:

Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und Fachpraxis
Sprachproblemen
Problemen im sozialen Umfeld
Problemen im Betrieb
Problemen mit Prüfungen
Interessierte können sich an ihre zuständige Agentur für Arbeit wenden.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016