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Ausbildungsberufe, staatlich anerkannte

Ausbildungsberufe werden durch Verordnungen – meist des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – staatlich anerkannt.
Jugendliche unter 18 Jahren können auf zwei Wegen ausgebildet werden:

Sie lassen sich in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausbilden, die einer Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung unterliegen. Diese Verordnungen regeln die Prüfungsanforderungen und was in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen mindestens vermittelt werden muss. Dadurch wird für diese Berufe eine geordnete und bundeseinheitliche Berufsausbildung erreicht.
Sie lassen sich in Berufen ausbilden, die außerhalb der Zuständigkeit des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung liegen, aber bundes- oder landesrechtlich in eigenen Ausbildungsgesetzen geregelt sind, zum Beispiel Pflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege).
Die Ausbildungsordnungen werden bei Bedarf an die wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Entwicklung angepasst. In Deutschland gibt es die duale Ausbildung: Ausbildungsberufe werden in einer praktischen Ausbildung in einem Betrieb erlernt und durch Berufsschulunterricht ergänzt.

Anerkannte Ausbildungsberufe können in der Wirtschaft (Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, freie Berufe, Hauswirtschaft) und in der Verwaltung (Bundesbehörden, Landesbehörden, Städte, Gemeinden) erlernt werden. Zurzeit sind mehr als 320 Ausbildungsberufe staatlich anerkannt. Daneben gibt es Berufe mit geregelten Ausbildungsgängen, die meist an Schulen erlernt werden.

TIPP
Informationen über die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe gibt es im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Arbeitsagentur oder im Internet unter www.bibb.de/berufe.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016