Die Ausbildungsordnung regelt die Inhalte und Ziele der Ausbildung in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen.
Das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung schreiben eine geordnete und bundeseinheitliche Berufsausbildung vor. Darum wird für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf eine Ausbildungsordnung erlassen, die bei der Ausbildung eingehalten werden muss. So lernen die Auszubildenden alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Berufsausübung benötigt werden. Die Ausbildungsinhalte im Betrieb werden durch den Unterricht in der Berufsschule ergänzt.
Mindestangaben in den Ausbildungsordnungen sind:
Die Bezeichnung des Ausbildungsberufs
Die Ausbildungsdauer
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die während der Ausbildung vermittelt werden müssen (Ausbildungsberufsbild)
Eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung (Ausbildungsrahmenplan)
Die Prüfungsanforderungen
Wenn ein zweijähriger Ausbildungsberuf inhaltlich mit den ersten beiden Jahren eines anderen, beispielsweise dreijährigen Ausbildungsberufs, übereinstimmt, kann die Ausbildungsordnung regeln, dass die beiden Jahre angerecht werden. Auszubildende können dann also ihre Ausbildung in dem dreijährigen Ausbildungsberuf fortsetzen.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016