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Ausbildungsvergütung

Auszubildende erhalten während ihrer betrieblichen Berufsausbildung regelmäßig Geld vom Auszubildenden.
Die Vergütung in der Ausbildung soll der Definition nach die Lebenshaltungskosten des Auszubildenden zuzüglich eines Taschengeldes decken. Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird im Berufsausbildungsvertrag festgelegt. Sie unterscheidet sich je nach Beruf und Branche. Es gibt auch regionale Abweichungen: Auszubildende im Westen Deutschlands verdienen zum Beispiel im Durchschnitt etwas mehr als Auszubildende im Osten in derselben Branche. Das Berufsbildungsgesetz verlangt, dass die Ausbildungsvergütung in jedem Ausbildungsberuf jährlich steigt.

Für die meisten Branchen haben die Tarifpartner verbindliche Ausbildungsvergütungen vereinbart. Auch wenn für den Ausbildungsbetrieb kein Tarifvertrag gilt, muss die Ausbildungsvergütung angemessen sein. Als untere Grenze der Angemessenheit sieht das Bundesarbeitsgericht Beträge an, die 20 Prozent unter den für die Region und Branche geltenden tariflichen Sätzen liegen. Wenn es keinen Branchentarif gibt, legen die zuständigen Kammern, zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammer, Richtwerte für die Ausbildungsvergütungen fest.

Grundsätzlich müssen alle Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben auf ihr Einkommen zahlen. Vom Bruttoentgelt zieht der Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben ab und leitet sie an die zuständigen Stellen weiter. Das übrig bleibende Nettoentgelt überweist er an den Arbeitnehmer oder Auszubildenden. Alle Steuern und Sozialabgaben werden in der Gehaltsabrechnung aufgelistet, die der Arbeitnehmer oder Auszubildende am Ende des Monats erhält. Geringverdiener (dazu zählen viele Auszubildende) müssen keine Steuern zahlen. Im Jahr 2016 liegt der Grundfreibetrag bei 8.652 Euro. Wer mehr verdient, kann am Jahresende eine Lohnsteuererklärung beim Finanzamt abgeben und zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet bekommen. Verdient ein Auszubildender monatlich weniger als 325 Euro, dann trägt der Arbeitgeber auch die Sozialabgaben allein.

Manche Auszubildenden erhalten neben der Ausbildungsvergütung noch freiwillige Sonderzahlungen vom Arbeitgeber, zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Diese Sonderleistungen sind für Auszubildende meist tarifvertraglich geregelt. Sie sind genauso wie die Ausbildungsvergütung steuer- und sozialabgabenpflichtig. Darüber hinaus erhalten manche Auszubildenden auch vermögenswirksame Leistungen (VL).

Auszubildende können von der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, wenn ihr Ausbildungsvergütung nicht für ihren Lebensunterhalt reicht. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können ihre Eltern auch Anspruch auf Kindergeld haben.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016