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Berufausbildungsvertrag

Vor Beginn der Ausbildung müssen der Auszubildende und der Arbeitgeber als Ausbildender einen schriftlichen Vertrag abschließen.
Der Berufsausbildungsvertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

Name und Anschrift der Vertragspartner
Art, sachliche Gliederung und Ziel der Ausbildung
Beginn und Dauer der Ausbildung
Dauer der Probezeit
Arbeitszeit
Höhe der Ausbildungsvergütung
Dauer des Urlaubs
Voraussetzung für Kündigung
Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
Datum und Unterschrift der Vertragspartner
Auszubildender und Ausbildender müssen den Ausbildungsvertrag unterschreiben. Bei Minderjährigen müssen die gesetzlichen Vertreter, also meist die Eltern, dem Ausbildungsvertrag zustimmen und mitunterschreiben. Dann muss der Ausbildungsbetrieb den Vertrag an die zuständige Stelle weiterleiten, meist an eine Industrie- und Handels-, Handwerks-, Rechtsanwalts-, Ärzte- oder Landwirtschaftskammer. Diese prüft den Vertrag und trägt ihn in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein. Ohne diesen Eintrag darf der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht absolvieren.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016