Mit der Berufsausbildungsbeihilfe werden Auszubildende unterstützt, die nicht genügend Geld haben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Für eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung kann bei der Arbeitsagentur eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden, zum Beispiel wenn ein Auszubildender nicht mehr bei seinen Eltern wohnen kann, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Wenn die Ausbildungsvergütung nicht für Essen und Miete reicht, kann die Arbeitsagentur mit der Berufsausbildungsbeihilfe helfen.
Wie hoch diese Leistung ist, errechnet sich so: Zuerst wird der Bedarf für den Lebensunterhalt und die Ausbildung ermittelt. Gezahlt werden: 348 Euro Grundbedarf plus 166 Euro Mietpauschale plus bis zu 84 Euro Mietzuschlag, wenn die Miete höher als 149 Euro ist, plus Fahrtkosten plus Kosten für Arbeitskleidung plus Kinderbetreuungskosten, falls diese anfallen. Die Ausbildungsvergütung wird auf den Gesamtbetrag angerechnet. Auch das Einkommen der Eltern beziehungsweise des Ehegatten oder Lebenspartners wird angerechnet, wenn deren Einkommen einen bestimmten Freibetrag überschreitet.
Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe muss bei der örtlichen Arbeitsagentur gestellt werden. Sie wird bei einer Berufsausbildung in der Regel zunächst für 18 Monate bewilligt, bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen für den gesamten Zeitraum der Teilnahme. Für Auszubildende mit Behinderungen gibt es Sonderregelungen.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016
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