Das erste Jahr einer betrieblichen Berufsausbildung wird häufig auch Berufsgrundbildungsjahr genannt.
Das Berufsgrundbildungsjahr, teilweise auch Berufsgrundschuljahr genannt, ist in einigen Bundesländern und Berufen das erste Jahr einer betrieblichen Berufsausbildung. Jugendliche können aber auch ein Berufsgrundbildungsjahr absolvieren, wenn sie noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Wer ein BGJ besuchen möchte, muss sich an der Berufsschule dafür anmelden. Während des BGJ besuchen die Schüler ein Jahr lang in Vollzeit die Berufsschule. In dieser Zeit finden auch Praktika statt. Das BGJ vermittelt die praktischen und theoretischen Inhalte des ersten Ausbildungsjahrs in einem Berufsfeld und kann als erstes Lehrjahr angerechnet werden: So kann zum Beispiel ein BGJ im Bereich Wirtschaft und Verwaltung als erstes Lehrjahr bei einer Berufsausbildung zur Kauffrau für Büromanagement zählen.
Bei einem BGJ wird kein Berufsausbildungsvertrag mit einem Betrieb abgeschlossen und somit auch keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Die Schüler können aber Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Weitere Informationen gibt es bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016