§ 33 SGB III
GRUNDSATZ UND UMFANG
Die Agentur für Arbeit bietet zur Vorbereitung der jungen Menschen und Erwachsenen auf die Berufswahl sowie zur Unterrichtung der Ausbildungssuchenden, Arbeitssuchenden, Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber Berufsorientierung an. Dabei werden die Ratsuchenden über Fragen der Berufswahl, über die Berufe und ihre Anforderungen und Aussichten, über Wege und Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt umfassend unterrichtet.
Quelle: A-Z der Arbeitsförderung, BMAS, Jan. 2016