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Bewerbungskosten

Bewerbungskosten und Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen können von der Arbeitsagentur erstattet werden.
Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter (für Empfänger von Arbeitslosengeld II) entscheidet, ob und welche Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget erstattet werden können. Die Erstattung muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen. Ein nachträglicher Antrag kann nicht bewilligt werden. Daher sollte man einen Termin mit der Berufsberatung oder der Arbeitsvermittlung vereinbaren und die Kostenerstattung ansprechen, bevor man beginnt, sich zu bewerben.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016