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Bildungskredit

Studierende und volljährige Schüler können mit einem zinsgünstigen Bildungskredit unterstützt werden.
Voraussetzung für einen Bildungskredit ist, dass das Studium beziehungsweise die Schulausbildung schon fortgeschritten ist. Studierende müssen die Vor- oder Zwischenprüfung bestanden haben oder sich in einem Master- oder Aufbaustudium befinden. Schüler müssen bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss haben oder diesen mit ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen.

Der Bildungskredit soll die Schulausbildung beziehungsweise das Studium sichern und beschleunigen. BAföG-Empfänger können mit dem Bildungskredit außergewöhnliche Ausgaben bezahlen, zum Beispiel für besondere Studienmaterialien oder Exkursionen.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt bis zu 7.200 Euro als zinsgünstigen Kredit. Diese Summe kann in gleichbleibenden Monatsraten von 100, 200 oder 300 Euro gezahlt werden. Auch eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro ist möglich (Stand 2016). Der Bildungskredit kann beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden: www.bva.bund.de

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016