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Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Das BAföG ermöglicht jungen Menschen eine Ausbildung, die sie ohne Unterstützung nicht finanzieren könnten.
 WER BEKOMMT BAFÖG?
Ausbildungsförderung können Deutsche und Ausländer erhalten, die zu einer der folgenden Gruppen gehören:

Studierende an Hochschulen, höheren Fachschulen und Akademien
Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen und Berufsfachschulen ab der zehnten Klasse, wenn sie aus zwingenden Gründen nicht bei ihren Eltern wohnen können
Schüler an Fachschulen und Fachoberschulen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, wenn sie aus zwingenden Gründen nicht bei ihren Eltern wohnen können
Schüler von Abendschulen und Kollegs
Schüler von Fachschulen und Berufsfachschulen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen
Schüler von Berufsaufbauschulen
Schüler von Fachoberschulen und Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
WIE VIEL BAFÖG ERHÄLT MAN?
Die Höhe der Leistung richtet sich danach, welche Ausbildung man macht und ob man noch bei den Eltern wohnt. Ob man den vollen BAföG-Satz oder einen Teilbetrag davon bekommt, hängt mit vom Einkommen und Vermögen ab – nicht nur vom eigenen, sondern auch von dem der Eltern oder des Ehepartners. BAföG-Empfänger dürfen einen Minijob haben, ohne dass die Leistung gekürzt wird.

Schüler erhalten zwischen 216 Euro und 645 Euro, Studierende zwischen 422 Euro und 670 Euro. Wenn sie Beiträge in die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung zahlen müssen, erhalten sie 62 Euro für die Krankenversicherung sowie 11 Euro für die Pflegeversicherung. Schüler und Studierende mit Kindern unter zehn Jahren bekommen einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. 

BAFÖG-BEDINGUNGEN
Schüler erhalten einen Vollzuschuss, den sie nicht zurückzahlen müssen. Studierende erhalten BAföG in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen, das später in Raten zurückgezahlt werden muss.

Wer das Darlehen vorzeitig zurückzahlt, besonders gute Leistungen erbracht hat oder wer das Studium vorzeitig abschließt, erhält auf Antrag einen Teil des Darlehens erlassen. Studierende, die ihr Studium nach dem 28. Februar 2001 begonnen haben, müssen höchstens 10.000 Euro zurückzahlen.

Weitere Auskünfte erhält man unter der gebührenfreien Telefonnummer (0800) 223 63 41 und unter www.bafoeg.de. Auf dieser Internetseite kann man auch die Antragsformulare herunterladen. Den BAföG-Antrag stellt man beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Hier kann man sich auch persönlich beraten lassen.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016