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Bundesfreiwilligendienst

Im Bundesfreiwilligendienst kann sich jeder freiwillig für gemeinnützige Zwecke einsetzen.
Die Teilnehmer können Erfahrungen im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, in der Integration oder im Zivil- und Katastrophenschutz sammeln. Einsatzstellen sind zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Sportvereine und Museen.

Es gibt keine Altersgrenze, die Teilnehmer müssen aber die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel zwölf Monate, mindestens aber sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate lang geleistet werden. Die Freiwilligen engagieren sich in der Regel ganztägig. Teilnehmer, die über 27 Jahre alt sind, können den Dienst aber auch in Teilzeit bei mehr als 20 Stunden pro Woche leisten.

Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld von bis zu 372 Euro und können an kostenlosen Seminaren teilnehmen (Stand 2016). Unterkunft, Verpflegung und Berufskleidung können gestellt werden. Die Einsatzstelle zahlt die Beiträge für die Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs können die Eltern der Freiwilligen auch Anspruch auf Kindergeld haben. Nach Abschluss des Diensts erhalten die Teilnehmer ein qualifiziertes Zeugnis.

WEITERE INFORMATIONEN ZUM BUNDESFREIWILLIGENDIENST:
www.bundesfreiwilligendienst.de  

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016

Auch das Referat FSJ/BFD vom Jugendamt der Erzdiözese Bamberg steht für Fragen und Informationen rund um das Thema Bundesfreiwilligendienst zur Verfügung. Seht selbst: 

fsj-bfd.jugend-im-erzbistum.de/index.html