Arbeitgeber können von der Arbeitsagentur einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn sie Menschen einstellen, die schwer zu vermitteln sind.
Arbeitgeber, die zum Beispiel älteren Menschen oder Menschen, die (noch) nicht über die gewünschten beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügen, oder Menschen mit Behinderungen einstellen möchten, können finanziell mit einem Eingliederungszuschuss unterstützt werden. Über den Eingliederungszuschuss sowie dessen Höhe und Dauer unterscheidet die Vermittlungsfachkraft der Arbeitsagentur. Sie berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen, die der Arbeitssuchende in Bezug auf den angebotenen Arbeitsplatz mitbringt. Für ältere, behinderte und schwerbehinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016