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Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung ist ein Praktikum für Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz finden.
Die Einstiegsqualifizierung ist im Sozialgesetzbuch Drittes Buch geregelt. Sie ist eine Art Langzeitpraktikum, das sechs bis zwölf Monate dauert. In dieser Zeit können die Jugendlichen Grundkenntnisse für einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Seemannsgesetz oder dem Altenpflegegesetz erwerben. Ziel ist, dass sie nach der Einstiegsqualifizierung von dem Betrieb in eine Berufsausbildung übernommen werden. Lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche, die eine Einstiegsqualifizierung machen, können währenddessen ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten.

Der Arbeitgeber erhält von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter einen Zuschuss zur Vergütung von bis zu 216 Euro pro Monat. Der Arbeitgeber kann dem Jugendlichen aber auch mehr zahlen. Außerdem erhält der Arbeitgeber eine Pauschale für die Sozialversicherung in Höhe von 108 Euro (Stand 2016).

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016