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Elterngeld

Das Elterngeld ermöglicht Eltern, sich nach der Geburt ohne größere finanzielle Einbußen um ihr Kind zu kümmern.
Elterngeld bekommt, wer sein Kind nach der Geburt selbst betreut und nicht mehr als 40 Wochenstunden arbeitet. Der Mindestbeitrag liegt im Basiselterngeldbezug bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro pro Monat. Beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe oder beim Kinderzuschlag wird das Elterngeld vollständig als Einkommen angerechnet.

Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.2000 Euro netto beträgt das Elterngeld 67 Prozent des vorherigen Gehalts. Für Nettoeinkommen über 1.200 Euro vor der Geburt sinkt die Prozentrate von 67 auf 65 Prozent. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt steigt die Prozentrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher der Prozentsatz. Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus erhalten. Bei Mehrlingsgeburten erhöhen sich das Elterngeld um je 300 Euro für jedes zweite und weitere Mehrlingskind und das ElterngeldPlus (siehe unten) um jeweils 150 Euro.

Das Elterngeld wird maximal 14 Monate gezahlt, die sich die Eltern untereinander frei aufteilen können. Ein Elternteil kann höchstens zwei Monatsbeträge allein beantragen, zwei weiter Bezugsmonate sind für den anderen Partner reserviert. Alleinerziehende können die gesamten 14 Monate beantragen. Paare mit mehr als 500.000 Euro oder Alleinerziehende mit mehr als 250.000 Euro Jahreseinkommen bekommen kein Elterngeld.

Neben dem Elterngeld in der bisherigen Form (Basiselterngeld), besteht für Eltern, deren Kind nach dem 30. Juni 2015 geboren wurde, die Möglichkeit, ElterngeldPlus zu beanspruchen. Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Das ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat entspricht zwei ElterngeldPlus-Monaten. Eltern profitieren damit vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und können ihr Elterngeldbudget besser nutzen. Auch Alleinerziehende können etwa bei Halbtagserwerbstätigkeit mit Einkommen und ElterngeldPlus-Monaten länger, nämlich über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus, für ihr Kind da sein und im Beruf den Anschluss behalten.

Neben dem ElterngeldPlus wurde auch ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Arbeiten beide Eltern parallel in vier aufeinander folgenden Monaten durchschnittlich zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhält jeder Elternteil für diese vier Monate zusätzliche Monatsbeträge ElterngeldPlus. Alleinerziehende erhalten ebenfalls eine zusätzliche Förderung, die dem Partnerschaftsbonus vergleichbar ist. Wie Elternpaare können sie für vier weitere Monate ElterngeldPlus beziehen, wenn sie in mindestens vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016