Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch begrenzt arbeiten können, erhalten eine Erwerbsminderungsrente.
Wer durch eine Krankheit, einen Unfall oder eine Behinderung weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, erhält aus der gesetzlichen Rentenversicherung die volle Erwerbsminderungsrente. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, wer noch drei bis sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente wird nicht gezahlt, wenn der Versicherte einen anderen Beruf ausüben kann. Die Arbeitsagentur, die Renten- oder Unfallversicherung kann eine Umschulung finanzieren.
Um Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu haben, muss der Arbeitnehmer normalerweise bestimmte Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) erfüllen. Während und nach einer Ausbildung sowie bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gelten Sonderregelungen, die es erleichtern, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Dennoch kann es für Berufsanfänger sinnvoll sein, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
TIPP
Weitere Informationen gibt es in der kostenlosen Broschüre „Erwerbsminderungsrente“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016