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Externenprüfung

Durch eine Externenprüfung können Berufstätige einen Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erwerben.
Wer als Externer zur Abschlussprüfung zugelassen werden möchte, muss mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen sein, in dem er die Prüfung ablegen möchte. Das sind zum Beispiel viereinhalb Jahre bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf. Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Beruf können angerechnet werden.

Die konkreten Prüfungsanforderungen stehen in der jeweiligen Ausbildungsordnung. Vorbereiten kann man sich mit Fachbüchern oder in Vorbereitungskursen, die zum Beispiel von den Kammern angeboten werden. Die Prüfungszulassung erfolgt durch die zuständige Kammer, zum Beispiel die Industrie- und Handels-, die Landwirtschafts- oder die Handwerkskammer.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016