Die Fachpraktiker-Ausbildung richtet sich an junge Menschen, die aufgrund einer Behinderung keine anerkannte Ausbildung absolvieren können.
Fachpraktiker-Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung stellen für Menschen mit Behinderungen eine ergänzende Möglichkeit der Ausbildung dar – sowohl in Betrieben als auch bei außerbetrieblichen Ausbildungen. Sie haben ihren Schwerpunkt in der Praxis und werden aus den Inhalten von anerkannten Ausbildungsberufen entwickelt.
Zielgruppe sind junge Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung – meist einer Lernbehinderung – (noch) keine anerkannte Ausbildung absolvieren können. Diese Jugendlichen haben häufig eher ihre Stärken im Bereich der Praxis als der Theorie. Die Ausbildungsregelungen für Fachpraktiker-Ausbildungen werden von der jeweils zuständigen Kammer entsprechend den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) festgelegt.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016