Schüler, Auszubildende, Studierende und Arbeitnehmer können finanzielle Hilfen für ihre schulische und berufliche Bildung erhalten.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt die schulische Bildung, die Berufsausbildung sowie das Studium.
Auszubildende und Teilnehmende an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme können eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach dem Arbeitsförderungsrecht (SGB III) erhalten. Die Beihilfe wird zum Beispiel geleistet, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnen kann, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Für junge Menschen mit Behinderungen gibt es besondere Regelungen.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016