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Freiwilliger Wehrdienst (FWD)

Deutsche Staatsangehörige können bei der Bundeswehr einen Freiwilligen Wehrdienst leisten.
Der Freiwillige Wehrdienst bietet die Möglichkeit, den Arbeitgeber Bundeswehr zwischen sieben und 23 Monaten lang kennenzulernen, sich beruflich zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln. Die Bewerber können selbst den Zeitraum wählen, in dem sie sich verpflichten möchten.

In einer dreimonatigen Grundausbildung lernen sie militärisches Grundlagenwissen und trainieren ihre körperliche Fitness. Danach beginnt der Dienst in Heer, Luftwaffe, Marine, im Sanitätsdienst oder in einem der anderen Organisationsbereiche der Bundeswehr. Freiwillig Wehrdienst Leistende, die sich für zwölf oder mehr Monate verpflichten, können auch in den Auslandseinsätzen der Bundeswehr eingesetzt werden.

Neben der deutschen Staatsbürgerschaft müssen die Bewerber die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, mindestens 17 Jahre alt und körperlich und geistig für den Freiwilligen Wehrdienst geeignet sein. Freiwillig Wehrdienst Leistende bekommen ein Gehalt, den sogenannten Wehrsold. Zusätzlich zum Wehrsoldtagessatz wird ein Wehrdienstzuschlag gezahlt. Das monatliche Einkommen beträgt so anfangs 837,30 Euro monatlich und steigt auf bis zu 1.206,30 Euro im Monat. Zusätzlich erhalten sie eine kostenfreie ärztliche Versorgung, Verpflegung und Unterkunft, weitere finanzielle Zulagen für bestimmte Tätigkeiten, Heimfahrten, 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr sowie ein Entlassungsgeld abhängig von der Gesamtverpflichtungszeit. Die Leistungen sind größtenteils steuerpflichtig, aber frei von Sozialabgaben (Stand 2016).

Für unterhaltsberechtige Angehörige (zum Beispiel Ehepartner und Kinder) können Leistungsansprüche nach dem Unterhaltssicherungsgesetz bestehen. Miete für Wohnraum der zuvor angemietet wurde, kann nach dem Unterhaltssicherunsgesetz erstattungsfähig sein. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können die Eltern von Freiwillig Wehrdienst Leistenden auch Anspruch auf Kindergeld haben.

Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. In dieser Zeit können sie ihren Dienst jederzeit ohne Angaben von Gründen beenden. Im Anschluss an den Dienst oder während des Dienstes ist jederzeit eine Bewerbung als Soldatin oder Soldat auf Zeit möglich.

TIPP
Weitere Informationen gibt es in der kostenlosen Broschüre “Freiwillig dienen. Ein Wegweiser für den Freiwilligen Wehrdienst“ des Bundesministeriums der Verteidigung unter www.bundeswehrkarriere.de/mediathek /downloads. Interessierte können sich auch persönlich unter der kostenfreien Telefonnummer (0800) 9 80 08 80 oder in einem Karrierecenter der Bundeswehr beraten lassen.

INTERNET
www.bundeswehrkarriere.de

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016