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Freiwilliges Jahr

Jugendliche ab Vollendung der Vollzeitschulpflicht bis zum Alter von 27 Jahren können sich im FÖJ oder FSJ freiwillig für soziale Zwecke oder die Umwelt einsetzen.
Das FÖJ oder FSJ ist keine Berufsausbildung und kein Praktikum. Als Bildungsdienst hilft es vielmehr, sich beruflich zu orientieren, persönliche Erfahrungen zu sammeln sowie Umweltbewusstsein beziehungsweise eine soziale Einstellung zu entwickeln. Die Teilnehmer engagieren sich in Vollzeit für meistens zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und nicht länger als 18 Monate. In Ausnahmefällen kann der Freiwilligendienst für 24 Monate vereinbart werden, wenn ein besonderes pädagogisches Konzept vorliegt. Für die Tätigkeit gibt es ein Taschengeld sowie gegebenfalls freie Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung. FÖJ und FSJ können sowohl im In- als auch im Ausland absolviert werden.

Das FÖJ ist möglich bei Unternehmen und Einrichtungen, die im Natur- und Umweltschutz arbeiten. Tätigkeiten sind zum Beispiel:

Schutzmaßnahmen für bedrohte Tier- und Pflanzenarten
Gewässerpflege
Umwelterziehung von Kindern und Jugendlichen
Das FSJ kann in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendarbeit oder in Einrichtungen der Gesundheitspflege absolviert werden. Es wird auch in den Bereichen Kultur und Sport angeboten. Einsatzorte sind zum Beispiel:

Alten- und Pflegeheim
Kinderheime
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Sportvereine
Kultureinrichtungen
Die Teilnehmer sind ohne eigenen Beitragszahlung in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung versichert.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016

Auch das Referat FSJ/BFD vom Jugendamt der Erzdiözese Bamberg steht für Fragen und Informationen rund um das Thema Bundesfreiwilligendienst zur Verfügung. Siehe selbst: https://fsj-bfd.jugend-im-erzbistum.de/index.html