Die Gewerbeaufsicht überwacht die Einhaltung der verschiedenen Vorschriften zum Arbeitsschutz.
Die zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörden führen zur Überprüfung der Arbeitsschutzmaßnahmen unter anderem Betriebsbesichtigungen durch. Der Betriebsrat muss sie dabei beratend unterstützen.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016