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Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte fördern die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Verwaltung.
Sie vertreten die Interessen der Frauen und Männer gegenüber der Verwaltungsleitung und achten darauf, dass die gesetzlichen Regelungen zur Gleichstellung eingehalten werden. Sie helfen Frauen und Männern auch bei Problemen mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Beispiel wenn es um die Elternzeit geht.

In Bundesbehörden mit mindestens 100 Mitarbeitern werden Gleichstellungsbeauftragte durch geheime Wahlen ermittelt. Die Bundesländer haben eigene Gesetze mit ähnlichen Regelungen. Die Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinden sind auch für die Einwohner in ihrer Gemeinde zuständig und vertreten deren Interessen bei kommunalpolitischen Entscheidungen.

In der Privatwirtschaft müssen keine Gleichstellungsbeauftragten gewählt werden. Wenn es hier aber trotzdem welche gibt, haben sie die gleichen Rechte und Pflichten wie im öffentlichen Dienst.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016