Zum Inhalt springen

Jobcenter

Das Jobcenter ist für die Leistungen des Arbeitslosengeld II (ALG II) zuständig.
Aufgabe des Jobcenters ist es, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erbringen und die berufliche Eingliederung zu fördern, zum Beispiel durch Arbeitsvermittlung/Ausbildungsvermittlung, Berufsberatung und Arbeitsförderung. Es zahlt das Arbeitslosengeld II aus und erbringt weitere Hilfen, zum Beispiel Schuldnerberatung, Sucht- und Drogenberatung und Übernahme der Kosten für Kinderbetreuung.

Im Jobcenter arbeiten in der Regel die Arbeitsagentur und die Gemeinde in einer gemeinsamen Einrichtung zusammen. Die Arbeitsagentur ist zuständig für das Arbeitslosengeld II, die Arbeitsförderung und das Sozialgeld. Die Gemeinde trägt die Kosten für eine angemessene Wohnung und Heizung und die weiteren Hilfen. Es gibt aber auch Jobcenter, sogenannte zugelassene kommunale Träger, in denen die Gemeinden sämtliche Leistungen allein verantwortet.

INTERNET
Das örtliche Jobcenter ist zu finden unter www.sgb2.info.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016