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Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung vertritt die Interessen der im Betrieb beschäftigten Jugendlichen und Auszubildenden.
Die JAV arbeitet eng mit dem Betriebsrat oder Personalrat zusammen. Gemeinsam setzen sie sich gegenüber dem Arbeitgeber für die Belange der jungen Kollegen ein. Die JAV darf an allen Betriebs- oder Personalratssitzungen teilnehmen bei denen es um Angelegenheiten geht, die junge Arbeitnehmer oder Auszubildende betreffen. Sie hat dort volles Stimmrecht. Hält sie einen Beschluss auf einer solchen Sitzung für falsch, dann muss der Beschluss für eine Woche ausgesetzt werden.

Die JAV wird alle zwei Jahre von Arbeitnehmern unter 18 Jahren und Auszubildenden unter 25 Jahren gewählt. In Betrieben mit fünf bis 20 Wahlberechtigten wird ein Jugend- und Auszubildendenvertreter bestimmt. Bei 21 bis 50 Wahlberechtigten sind es drei. Die Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter steigt bis auf 15, wenn mehr als 1.000 Jugendliche und Auszubildende beschäftigt werden. Gewählt werden kann, wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016