Erziehungsberechtigte, also meistens die Eltern, bekommen für ihre Kinder vom Staat Kindergeld.
Das Kindergeld muss bei der Familienkasse der Arbeitsagentur oder im öffentlichen Dienst direkt beim Arbeitgeber beantragt werden. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt pro Monat:
Für das erste und zweite Kind je 219 Euro
Für das dritte Kind 225 Euro
Und ab dem vierten Kind 250 Euro
Damit soll der Lebensbedarf des Kindes unterstützt und allgemein die Familie gefördert werden.
Kindergeld wird für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Darüber hinaus
Bis zum 21. Lebensjahr für arbeitsuchende Kinder,
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn das Kind noch die Schule besucht, ein Studium oder eine Berufsausbildung absolviert, sich in einer Übergangszeit zum Beispiel zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von höchstens vier Monaten befindet, einen Ausbildungsplatz sucht oder einen berücksichtigungsfähigen Freiwilligendienst, wie den Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Ökologisches/Soziales Jahr absolviert. Für Kinder, die bereits eine erste Berufsausbildung abgeschlossen haben, gelten zudem bestimmte Einschränkungen.
Das Kindergeld ist zeitlich begrenzt für Kinder, die wegen einer Behinderung kein eigenes Geld verdienen können.
Quelle: JoB, BMAS, Jan. 2013