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Kinderzuschlag

Eltern erhalten Kinderzuschlag, wenn ihr Einkommen zwar für sie selbst reicht, aber nicht für ihre Kinder.
Der Kinderzuschlag soll Familien ermöglichen, vom eigenen Einkommen der Eltern zu leben. Er beträgt bis zu 205 Euro monatlich je Kind. Eltern erhalten keinen Kinderzuschlag, wenn sie ausschließlich von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Sozialgeld leben und keine eigenen Einkünfte haben oder wenn das monatliche Einkommen unter die Mindesteinkommensgrenze fällt. Die Mindesteinkommensgrenze liegt für Elternpaare bei 900 Euro, für Alleinerziehende bei 600 Euro.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016