Alle Auszubildenden und die meisten Arbeitnehmer sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
Alle Pflichtversicherten können ihre Krankenkasse frei aussuchen.
Zur Wahl stehen:
Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
Ersatzkassen
für Betriebsfremde geöffnete Betriebskrankenkassen (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK)
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Die Krankenkassen sind Träger der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie gehören dem System der Sozialversicherung an und sind erster Ansprechpartner bei allen Fragen zu Gesundheit, Krankheit, Vorsorge, Pflege und Rehabilitation.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016