Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Schutz bei Krankheit und Mutterschaft.
Jeder Bürger soll im Krankheitsfall abgesichert sein und Anspruch auf medizinische Versorgung haben. Wer nicht krankenversichert ist und auch keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat, muss sich entweder gesetzlich oder privat krankenversichern.
Auszubildende und Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, wenn ihr regelmäßiges Bruttoarbeitsentgelt mehr als 450 Euro monatlich beträgt. Für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge der Versicherten werden Einkünfte bis 4.237,50 Euro pro Monat berücksichtigt (Stand 2016). Für darüber liegende Gehaltsanteile wird kein Beitrag erhoben.
Pflichtversichert sind auch Menschen, die Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehen, ebenso Studierende bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder bis Vollendung des 30. Lebensjahrs.
Die wichtigsten Leistungen der Krankenversicherung sind:
ärztliche Behandlung
zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz und Zahnkronen
Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
Krankenhausbehandlung
Krankengeld
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Untersuchungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
Auch mitversicherte Familienangehörige können diese Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder, deren regelmäßiges Einkommen 405 Euro im Monat nicht übersteigt. Wenn sie ein Praktikum absolvieren oder eine geringfügige Beschäftigung ausüben, dürfen sie bis zu 450 Euro monatlich verdienen.
Für Kinder gilt die Familienversicherung normalerweise bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie verlängert sich bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn die Kinder noch in Schul- oder Berufsausbildung sind. Kindern, die den Bundesfreiwilligendienst, den Freiwilligen Wehrdienst oder ein Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr absolviert haben, wird die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus für die Dauer der geleisteten Dienste verlängert, wenn sie ihre Schul- oder Berufsausbildung deswegen unterbrochen und anschließend wieder aufgenommen haben. Der Zeitraum der Verlängerung ist hierbei auf höchstens zwölf Monate begrenzt. Kinder können bis zum vollendeten 23. Lebensjahr mitversichert bleiben, wenn sie keinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz gefunden haben. Menschen mit Behinderungen, die nicht für sich selbst sorgen können, bleiben unbegrenzt mitversichert, wenn sie zuvor als Kind mitversichert waren.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden durch Beitrage und sonstige Einnahmen wie Steuermittel finanziert. Diese fliesen in einen Gesundheitsfonds. Jede Krankenkasse bekommt für ihre Versicherten je einen pauschalen Betrag aus dem Fonds. Für die Berechnung der Beiträge gilt ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz.
Wer so viel verdient, dass das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze (56.250 Euro Jahreseinkommen, Stand 2016) übersteigt, kann nach einem Jahr wählen, ob er sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern möchte. Auch Selbstständige oder Beamte können sich privat krankenversichern. Bei der privaten Krankenversicherung findet kein sozialer Ausgleich statt. Jeder zahlt für sich selbst nach persönlichen Risiko und Bedürfnissen. Die Höhe der Prämie richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern ist vom individuellen Krankheitsrisiko, Alter und Geschlecht sowie vom gewählten Umfang des Versicherungsschutzes abhängig.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016