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Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Diese Maßnahme helfen Ausbildungssuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Die Maßnahmen können

die Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle unterstützen, zum Beispiel durch Bewerbungstraining,
Vermittlungshemmnisse feststellen, verringern oder beseitigen,
die Vermittlung in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zum Inhalt haben,
an eine selbstständige Tätigkeit heranführen oder
in den ersten Monaten nach Aufnahme einer neuen Arbeit Hilfestellungen geben.
Die Maßnahmen werden bei Trägern oder in Betrieben durchgeführt und können je nach Inhalt unterschiedlich lang dauern. Die Arbeitsagentur beziehungsweise das Jobcenter entscheidet, welche Maßnahme notwendig und geeignet ist, und übernimmt die Kosten für die Teilnahme. Währenddessen wird weiter Arbeitslosengeld beziehungsweise Arbeitslosengeld II gezahlt.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016