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Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung können Unterstützung erhalten, um selbstbestimmt am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Ein Mensch gilt als behindert, wenn körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder die seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem Zustand abweichen, der für das betreffende Lebensalter typisch wäre.

Die Bundesagentur für Arbeit hilft jungen Menschen mit Behinderung, am Arbeitsleben teilzunehmen. Wann immer möglich, werden Menschen mit Behinderung in den gleichen Berufen und an den gleichen Orten wie Menschen ohne Behinderung ausgebildet. Wen nötig, können die Tätigkeit und das Arbeitsumfeld angepasst und behinderungsgerecht gestaltet werden.

Junge Menschen, die wegen einer Behinderung besondere Hilfen benötigen, können eine Berufsausbildung in einem Berufsbildungswerk oder einer anderen Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation machen. Während der Ausbildung können die Jugendlichen auch ärztliche, psychologische und sozialpädagogische Betreuung erhalten.

Berufsförderungswerke ermöglichen Erwachsenen mit Behinderung eine Weiterbildung oder Umschulung, wenn sie wegen ihrer Behinderung ihren alten Beruf nicht mehr ausüben können.

Die Bundesregierung plant ein Bundesteilhabegesetz: Menschen mit Behinderung sollen durch individuelle Hilfen selbstbestimmter leben und besser am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilhaben können. Dazu ist die Einführung eines Bundesteilhabegeldes geplant. Arbeitgeber sollen unterstützt werden, wenn sie Jugendlichen mit Behinderung eine Ausbildung ermöglichen. Das neue Gesetz soll im Laufe des Jahres 2016 in Kraft treten.

TIPP
Mehr Informationen gibt es im kostenlosen „Ratgeber für Menschen mit Behinderung“ (auch in Leichter Sprache) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de.

INTERNET
www.einfach-teilhaben.de
www.gemeinsam-einfach-machen.de
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016