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Mutterschutzleistungen

Frauen im Mutterschutz erhalten Mutterschaftsgeld und haben Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen und Hebammenhilfe.
Der gesetzliche Mutterschutz gilt sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten bis zwölf Wochen nach der Geburt. Arbeitnehmerinnen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten von der Krankenkasse pro Tag bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld. Arbeitnehmerinnen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten ein einmaliges Mutterschaftsgeld von höchsten 210 Euro, dass bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn beantragt werden kann. Wenn die Arbeitnehmerin vorher ein höheres Nettoeinkommen hatte, dann zahlt der Arbeitgeber den Unterschiedsbetrag zwischen 13 Euro und dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt, das um die gesetzlichen Abzüge vermindert wurde, dazu (Stand 2016). Mutterschaftsgeld ist von Steuern und Sozialabgaben befreit. Wenn eine Frau Mutterschaftsgeld erhält und keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen hat, dann bleibt sie beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Im Anschluss an die Mutterschutzleistungen erhalten berufstätige Frauen Elterngeld, wenn sie nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Das Elterngeld wird aber dem Mutterschaftsgeld verrechnet.

Werdende Mütter, die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind oder die über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichert sind, haben außerdem Anspruch auf:

Vorsorgeuntersuchungen
Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
Versorgung mit Arznei-, Verbands- und Heilmitteln
Entbindung
Unter bestimmten Bedingungen können sie auch häusliche Pflege und eine Haushaltshilfe erhalten.

TIPP
Bei finanziellen Notlagen schon in der Schwangerschaft hilft die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“. Die gegenüber den gesetzlichen Leistungen nachrangige und ergänzende finanzielle Unterstützung sollte noch während der Schwangerschaft bei Schwangerschaftsberatungsstellen in der Nähe beantragt werden. Dort gibt es auch Infos und Beratung zu gesetzlichen Ansprüchen, Hilfeangeboten vor Ort und allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt und das Leben mit dem Kleinkind.

INTERNET
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
www.familien-wegweiser.de
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016